Die neueste Generation der Krankenkassen-Versichertenkarten bietet viele Möglichkeiten einer Datenspeicherung, so z.B. gemachte Impfungen, fachärztliche Befundberichte, Medikamentenpläne usw. Um diese Speicherfunktion nutzen zu können, benötigen Sie - ähnlich wie bei einer EC-Karte - eine PIN-Nummer, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten.


Ab Januar 2023 erhalten Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit einen Ausdruck für Ihre Unterlagen, die Meldung an die Krankenkasse erfolgt durch uns, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die benötigten Daten bei der Krankenkasse zu erfragen. Eine Bescheinigung für den Arbeitgeber wird von uns nicht mehr ausgestellt.


Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse die elektronische Patientenakte (ePA) freischalten ließen, speichern wir Daten in dieser ePA wie z.B. Befundberichte, Laborwerte, DMP-Formulare. Selbstverständlich können SIe jederzeit einer solchen Speicherung im Ganzen oder in Teilen widersprechen.